AW: Chippen in WienDer TA, der das Chippen vornimmt, muss auch die Anmeldung veranlassen. Die ganze Prozedur hätte absolut keinen Sinn, wenn der Hund zwar gechippt, aber nicht gemeldet ist. Und es müsste zumindest der Durchschlag des Anmeldeformulars existieren. Dann kann auch ein anderer TA die Anmeldung durchführen. Gilt für ganz Österreich.