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Recht & Steuern  21.08.2009 (Archiv)

Neues Insolvenzrecht ab 2010

Bessere Kontrolle, mehr Mitspracherecht für unbesicherte Gläubiger und gleichzeitig weniger Gesichtsverlust für betroffene Unternehmer: Die Insolvenzrechtsnovelle wird im Jänner 2010 in Kraft treten.

Das ab Jänner geltende neue Sanierungsrecht soll die Verluste von Gläubigern minimieren, und trotzdem eine Fortführung der insolventen Unternehmen ermöglichen. 'Das neue Gesetz bietet viele gute Ansätze – für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen. Die Ziele der Arbeitsgruppe, in die wir vom KSV maßgeblich eingebunden waren, bestanden darin, die Abwicklung zu vereinfachen, Unternehmern eine zweite Chance und unbesicherten Gläubigern mehr Mitspracherecht zu bieten' skizziert Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG, den vorliegenden Gesetzesentwurf.

Die Mindestquote von 40 % bei Ausgleichen und 20 % bei Zwangsausgleichen wird auf eine Quote von 30 % vereinheitlicht. Von den 1.904 eröffneten Insolvenzen des 1. Halbjahres 2009 waren ganze 21 Fälle Ausgleichsverfahren, bei 654 Zwangsausgleichsanträgen im gleichen Zeitraum. Dies ist eine deutliche Verbesserung für eine große Mehrheit von Gläubigern, die in Zukunft eine um 10 Prozent höhere Quote als bisher erwarten dürfen.

Im ersten Halbjahr wurden 1.567 Verfahren mangels Kostendeckung abgewiesen und die Gläubiger mussten ihre Forderung komplett abschreiben. Die Novelle sieht Maßnahmen vor, dass künftig weniger Abweisungen und mehr Verfahrenseröffnungen erfolgen, sodass es Chancen auf Quoten für die Gläubiger auch in solchen Fällen gibt.

Bedingung für die Entschuldung über die 30%-Sanierungsplanquote wird ein Sanierungsplan sein, der vom Schuldner vorzulegen ist. Damit erhält er die Chance, sich einzubringen und am Fortbestand seines Unternehmens aktiv mitzuwirken. Die unbesicherten Gläubiger haben das Recht, über diesen Plan mit Kopf- und Summenmehrheit abzustimmen. Die Sperrminorität von 25% der Konkursforderungen, mit der einzelne Großgläubiger bisher gegen die Kopfmehrheit der betroffenen Gläubiger aus dem KMU-Bereich wirtschaftliche Lösungen verhindern konnten, wird mit der Novelle fallen.

Sofern der Sanierungsplan schlüssig ist, wird der Schuldner dadurch sechs Monate lang vor der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten und der Betreibung von Dauerschuldverhältnissen (wie z. B. Leasing, Miete) verschont. Dies soll ihm ermöglichen, sein in Schieflage geratenes Unternehmen wieder zu stabilisieren und die vereinbarte Quote an die unbesicherten Gläubiger zu erwirtschaften.

Damit diese Vereinbarung nicht missbräuchlich angewendet wird, wird sie von Gericht und Insolvenzverwalter überprüft, die gegebenenfalls auch das Recht haben, das Verfahren in einen herkömmlichen Konkurs zu verwandeln. Die Trennschärfe zwischen redlichen Unternehmern und jenen, die das System missbrauchen, wird damit verbessert.

Unternehmer, die das Sanierungsverfahren in Anspruch nehmen und zu seiner ordnungsgemäßen Abwicklung beitragen, erhalten eine zweite Chance und werden nicht mehr, so wie es derzeit fallweise vorkommt, mit fahrlässig oder gar betrügerisch agierenden in einen Topf geworfen. Johannes Nejedlik: 'Nicht nur in Zeiten von Krisen muss es oberstes Ziel sein, Unternehmen zu fördern. Sie sorgen für die Arbeitsplätze und dafür, dass die Kaufkraft erhalten, der Wirtschaftskreislauf in Schwung bleibt. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass wir Unternehmern die Möglichkeit geben, aus gemachten Fehlern zu lernen und es in Zukunft besser zu machen. Wenn ein Unternehmen zerschlagen wird, haben in der Regel auch seine Gläubiger nichts davon.'

KSV/red

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