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Geld & Finanzen  31.03.2011 (Archiv)

Mangelnde Transparenz an der Börse

Wien verliert als europäischer Handelsplatz für viele Börsianer und Unternehmen zunehmend an Bedeutung, berichtet das Handelsblatt. Dazu zählt zweifellos auch der Umgang mit der Transparenz durch die Wiener Börse.

Denn mit entsprechenden Forderungen von Emittenten ist der Noch-Chef der Wiener Börse Heinrich Schaller seit einiger Zeit konfrontiert. pressetext-Recherchen haben nun ergeben, dass der Börsenmonopolist mit Veröffentlichungspflichten sehr großzügig umgeht. Denn anstatt für den Börsenhandel wichtige Informationen aller Emittenten der Wiener Börse auf der eigenen Webseite abzubilden, schickt die Wiener Börse Investoren und Interessenten auf die Reise.

In den AGB der Wiener Börse ist ausdrücklich festgelegt, dass ihre Webseite Veröffentlichungsorgan ist, wo 'alle für den Börsehandel wichtigen Tatsachen zu verlautbaren sind'. Dazu zählen laut einer Beschwerde an die Finanzmarktaufsicht (FMA) zweifellos Ad-hoc-Mitteilungen mit möglicherweise kursrelevanten Informationen ihrer Emittenten. Demnach müßten zumindest alle der Wiener Börse gesetzlich zwingend übermittelten Ad-hoc-Mitteilungen auf der Webseite der Wiener Börse veröffentlicht werden. Ungeachtet ihres durch das Wirtschaftsministerium genehmigten Regelwerks vertritt Schaller jedoch die Auffassung, 'dass keine diesbezügliche Verpflichtung hierfür besteht'.

Im Gegensatz dazu sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, alle Ad-hoc-Mitteilungen vor ihrer Veröffentlichung und die veröffentlichte Meldung der Börse und der Finanzmarktaufsicht zu übermitteln. Der Emittent ist verpflichtet, die veröffentlichte Meldung auf der eigenen Webseite zu publizieren, aber die Börse tut dies nicht immer, obwohl ihr die Ad-hoc-Mitteilung vom Emittenten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Somit weckte die Internetseite der Wiener Börse bei Besuchern den irreführenden Eindruck, dass für bestimmte Emittenten gar keine Ad-hoc-Mitteilung existiert. Nunmehr wird auf dem Veröffentlichungsorgan für alle den Börsehandel wichtigen Tatsachen darauf hingewiesen, dass lediglich bestimmte Ad-hoc-Mitteilungen auf der Website veröffentlicht. Investoren werden somit auf die Reise geschickt.

Nachdem die Finanzmarktaufsicht als Aufsichtsbehörde für die Wiener Börse zuständig ist und bei ihr entsprechende Beschwerden eingegangen sind, teilt sie mit, dass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen 'keine ausreichende rechtliche Grundlage gesehen wird'. Jurist Schaller, der ab Juli 2011 die Nachfolge des bisherigen Generaldirektors der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Ludwig Scharinger, übernimmt, war bis heute nicht bereit, die Anliegen von Emittenten zu erfüllen - aus Kostengründen. Somit erbt Schallers Nachfolger eine aus Sicht von Emittenten wichtige Transparenz-Forderung.

pte/red

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#Börse #Aktien #Wien



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