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Aktuell  05.12.2011 (Archiv)

Gekündigt durch Facebook-Kritik?

Der National Labor Relations Act (NLRA), ein Gesetz aus dem Jahr 1935, schützt amerikanische Arbeitnehmer in vielen Fällen vor Konsequenzen, wenn sie ihre Arbeitgeber über soziale Medien kritisieren. Bei uns droht die Kündigung.

Der National Labor Relations Act (NLRA), ein Gesetz aus dem Jahr 1935, schützt amerikanische Arbeitnehmer in vielen Fällen vor Konsequenzen, wenn sie ihre Arbeitgeber über soziale Medien kritisieren. Der NLRA garantiert Angestellten in der Privatwirtschaft das Recht, öffentlich Kritik an ihren Arbeitgebern zu üben. Reine Beleidigungen deckt das Gesetz allerdings nicht ab. Beim National Labor Relations Board (NLRB), der zuständigen Regierungsstelle, sind in den vergangenen zwölf Monaten über 100 Beschwerden wegen unrechtmäßiger Handhabung von Social-Media-Kommentaren eingegangen.

Ungefähr die Hälfte der Beschwerden hatte ein Eingreifen des NLRB zur Folge. Sogar eine Angestellte, die ihren Chef als 'Saftsack' bezeichnet hatte, bekam Recht. Das NLRB entschied, dass die Äußerung im Rahmen einer Diskussion zwischen Beschäftigten gefallen sei und deshalb keine negativen Konsequenzen haben darf. Die Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Postings im Internet ist in den USA zuletzt stark angestiegen. Die Steigerung ist auch auf die Akzeptanz der Ausweitung des NLRA auf soziale Medien zurückzuführen.

Und bei uns? Da gilt es durchaus aufzupassen, denn von Betriebsgeheimnissen angefangen bis hin zu Beleidigungen sind Kündigungen möglich, bei kleineren Vergehen auch Ermahnungen. Die zunehmende Zahl der Angestellten, die soziale Medien verwenden, trägt zur Häufung von Fällen auch in unseren Breiten bei. Je mehr Facebook-User, desto größer auch die Chance auf soziale Vergehen im Job.

pte/red

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#Angestellte #Kündigung #Facebook



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