Geld & Finanzen 25.03.2013 (Archiv)
Insolvenzen gehen zurück
Die Zahl der insolventen Unternehmen nahm gegenüber dem 1. Quartal 2012 um knapp 9 % ab: 1.465 Unternehmen oder 23 Unternehmen pro Gerichtstag wurden 2013 im 1. Quartal gezählt.864 eröffnete Verfahren entsprechen einem Rückgang von ca. 13 %. Auch die
Insolvenzverbindlichkeiten gingen zurück, allerdings in geringerem Umfang als die Fälle. Das
Resultat ist eine um ca. 10 % höhere durchschnittliche Schuldsumme pro Fall: EUR
538.000,-. Auch die Anzahl der betroffenen Dienstnehmer ist mit 6.400 Personen um 23 %
gestiegen.
Die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren sind mit 601 Fällen nur geringfügig
gesunken.
Während 8 Bundesländer zum Teil sogar zweistellige Rückgänge verzeichnen, gibt es in
Tirol einen Zuwachs an Insolvenzen von 23 %. Dieser Zuwachs besteht praktisch zur Gänze
aus Kleinstunternehmen der Branchen Gastronomie und Transportgewerbe und ist damit
kein Vorbote für dunkle Wolken.
KSV fordert Bankeninsolvenzrecht
Seit 2008 ist allen Politikern in Europa klar, dass ein modernes und leistungsfähiges
Bankeninsolvenzrecht nottut. Dies deshalb, weil Banken keine gewöhnlichen Unternehmen
sind, sondern vielfach die Aufgabe einer unverzichtbaren Infrastruktureinrichtung für
Wirtschaft und Private erfüllen. Seit 2 Jahren nun wird der Ruf nach diesem Rechtsinstitut
immer drängender, und allem voran der Wunsch, dass Bankensanierungen nicht
notwendigerweise auf dem Rücken der Allgemeinheit abgeführt werden sollen, sondern,
dass die betroffenen Gläubiger einen Sanierungsbeitrag zu leisten haben.
Rückgänge gibt es auch bei den privaten Insolvenzen: Es gibt drei Millionen Menschen in Österreich, die finanzielle Verpflichtungen haben. Nach
Einschätzung des KSV1870 sind 150.000 davon als materiell insolvent zu bezeichnen.
Privatinsolvenzen nehmen ab
Der Gesetzgeber erwartet von all diesen 150.000 Menschen, dass sie sich selbst „stellen“,
also selbst unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Konkursantrag bei Gericht
einbringen. Dies bringt mit sich, dass man die Zahlungsunfähigkeit öffentlich eingestehen
muss, denn die Gerichtsbeschlüsse dazu werden veröffentlicht.
Kämen diese 150.000 Personen alle auf einmal, um Konkursantrag zu stellen, würde das die
Kapazitäten der Gerichte bei weitem überfordern. In den ersten 17 Jahren seit Einführung
des Schuldenregulierungsverfahrens gab es kontinuierlich Anstiege. Im Jahr 2012, dem
18. Jahr jedoch, ergab sich erstmals ein leichter Rückgang. Und das obwohl der Pool an
materiell insolventen Personen in den letzten Jahren nicht spürbar abgenommen hat.
Nicht die Armut gebiert die Schulden, sondern Schulden können arm machen. Die sog.
„Kreditvaluta“, also das ausgezahlte Darlehen, ist mitunter sehr rasch ausgegeben, die
Rückzahlungen samt Zinsen und Kosten führen jedoch zu deutlichen Mehrbelastungen.
Menschen bewerten die Gegenwart und die ganz nahe Zukunft überproportional und damit
irrational hoch gegenüber der mittleren oder gar fernen Zukunft. Die Volkswirte haben für
dieses psychologische Phänomen in anderem Zusammenhang den Begriff
„Liquiditätspräferenz“ geprägt, der sich auch auf unvernünftige Kreditverpflichtungen für
Konsumausgaben anwenden lässt.
Wer arm ist, gilt als nicht kreditwürdig und erhält daher in der Regel auch keinen Kredit.
Diesen erhält nur, wer über ein Mindestmaß an Leistungsfähigkeit verfügt. Kredit hat nur, wer
ihn nicht braucht, sagt das Sprichwort. Doch mit jenen, welche den Kredit nicht brauchen, ist
kaum Darlehensgeschäft zu machen. Daher befinden sich Kreditgeber im Spannungsfeld,
Leuten Kredit zu gewähren, die Geld ausgeben wollen, das sie noch nicht haben.
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