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Aktuelles  19.12.2013 (Archiv)

Offener Brief an die Fotografen-Innung

In einem offenen Brief wendet sich Christian M. Kreuziger an den Vertreter des Fotografenstandes, der zuvor in einer Aussendung zum Entscheid des Verfassungsgerichts Stellung genommen hat.

Über die jüngsten Entwicklungen finden sich Hinweise und Links in diesem Artikel und nachfolgend in der Presseaussendung der Innung:

Verfassungsgerichtshof ändert Gewerbeordnung
Presseaussendung im Namen der Fotografen

Auf letztere PR-Meldung, die die Innung als Standesvertretung im Namen der Mitglieder (also auch der schon bisher 'freien' Pressefotografen und Foto-Designer) heraus gegeben hat, antwortet der Journalist, Kommunikationsexperte und nicht zuletzt auch Berufsfotograf Kreuziger in einem offenen Brief, den wir hiermit ungekürzt wiedergeben:


Abs: Christian M. Kreuziger


Sehr geehrter Herr Bundesinnungsmeister, Kommerzialrat und Meisterfotograf Ernst Strauss!

Mit großer Verwunderung habe ich ihre via APA-OTS verbreitete Presseaussendung zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs gelesen. In diesem Urteil wird festgehalten, dass der Zugang zum Gewerbe der Fotografen frei ist und keinerlei Einschränkungen unterliegt, also kein reglementiertes Gewerbe ist.

Das hat Sie offenbar so erschüttert, dass Sie sich nun als eine Art Konsumentenschützer im Namen der Innung und deren Mitglieder dagegen aussprechen. Mit Argumenten, die ich nicht nachvollziehen kann und auch gar nicht will.

Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, sich als Privatperson zu äußern. Als Zwangsmitglied der Innung hingegen spreche ich Ihnen allerdings die Legitimation ab, dies in Ihrer Funktion und daher – auch – in meinem Namen zu tun.

Vor allem auch deshalb, weil Sie mit Ihren „Argumenten“ in eine polemische Trickkiste greifen, die ich als unanständig empfinde. Unanständig aus mehreren Gründen, die ich Ihnen gerne näherbringen will.

1.

Sie schreiben: „Anders als der Freizeitfotograf verfügt der geprüfte Meisterfotograf über das notwendige Wissen und die Fähigkeit, einen Auftrag des Kunden zu dessen Zufriedenheit durchführen zu können.“

Dazu darf ich Ihnen mitteilen: Jene, die Sie als „Freizeitfotografen“ bezeichnen, sind keine Hobbyknipser, sondern ernsthaft arbeitende Menschen, die viel Geld in Ausrüstung und Ausbildung (ja, es gibt auch sehr gute Möglichkeiten abseits der Lehrlingsausbildung!) investiert haben und auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen.

Im Gegensatz kann ich Ihnen gerne viele Beispiele von amtlich legitimierten „Fotografenmeistern“ liefern, die nicht einmal den Begriff „Knipsbild“ verdienen. Dazu zählen haarsträubende Bildbearbeitungen, Lichtsetzung, wie sie bereits in den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts als altmodisch bezeichnet wurde, Wahl von Requisiten, die man nur als Scheußlichkeit bezeichnen kann, Posen, die garantiert niemals in ernst zu nehmenden Zeitungen oder Magazinen abgedruckt würden oder Perspektiven, die das Wort nicht verdienen.

2.

Sie schreiben auch: „Immerhin gehe es darum, unwiederbringliche Ereignisse durch Fotos und (Video-)Filme als persönliche Erinnerungen für den Kunden festzuhalten, was entsprechende fachliche Kenntnisse voraussetzt.“

Geehrter Herr Kommerzialrat, ich hoffe, Sie meinen den Punkt „Videofilme“ nicht wirklich ernst. Ich habe mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung als Gestalter, Regisseur und Redakteur gesammelt. Ich kenne keinen „Fotografenmeister“, der sich in dieser harten Branche einen Namen gemacht hätte. Allerdings habe ich sehr oft zumindest geschmunzelt, wenn ich die „Meister“ beim Abfilmen von Hochzeiten oder ähnlichen beobachten durfte. Das war „Freizeitvideofilmerei“ vom schlechtesten, das ich sehen durfte. Das haben engagierte Amateure in vielen Fällen wesentlich professioneller gemacht.

3.

Sie schreiben (über Ausbildung): „Ohne diese Sicherheit müssen sich Kunden von nun an für jeden fotografischen Auftrag die dazu befähigte Firma suchen, z.B. für Passbilder die Firma X, für Portraits die Firma Y, für Werbung die Firma Z – eine Lösung, die den Konsumenten verwirrt.“

Geehrter Herr Bundesinnungsmeister, meinen Sie das wirklich im Ernst? Das würde bedeuten, dass ich Sie, als geprüften Meister, engagieren könnte, um einerseits Passbilder, andererseits Portraits oder Werbeaufnahmen, alles natürlich in absoluter Topqualität mit Garantie zu bekommen? Vielleicht sogar einen Werbespot fürs Fernsehen dazu? Wenn Sie und auch die anderen Meister all dies können, dann gratuliere ich. Ich bin aber sicher, dass Sie mir keinen nennen können, der alle diese Qualifikation hat.

4.

Sie schreiben: „Wir werden alle Maßnahmen prüfen, die Qualität der Fotografen im Interesse der Kunden auch für die Zukunft zu sichern.“

Fein. Beginnen Sie damit. Jetzt. Vor allem bei jenen „Meistern“, über die Konsumentenschutzorganisationen stöhnen, bei jenen, die via Gutscheinaktionen Kunden schlecht behandeln, bei solchen, die Knipsbilder als Meisterfotos auf den Webseiten präsentieren oder jenen, deren meisterhafte Arbeiten vollkommen unbrauchbar für den Abdruck in Medien sind. Angeblich sind sogar welche dabei, die eine Funktion in einer der Innungen haben. Aber das können Sie sicher selbst mit Hilfe von Google herausfinden.

Erlauben Sie, geehrter Herr Strauss, mir bitte noch einige Anmerkungen.

Ich bin seit mehr als 40 Jahren in der Kommunikationsbranche tätig. Vorwiegend in den Bereichen Werbung und Journalismus. Ich habe die Paradigmenwechsel der letzten Jahrzehnte erlebt, habe gesehen, wie ganze Berufsgruppen aussterben oder sich verändern (Schriftsetzer, Druckformenhersteller etc.), ich habe den Wechsel von der analogen Fotografie zur digitalen miterlebt und ich habe wie viele andere tausende Stunden investiert, um mich den neuen Produktionstechniken bedienen zu können. Ich habe auch als Journalist meine eigenen Geschichten mit Fotos dokumentiert. Dazu gehörte früher die Arbeit in der Dunkelkammer der Redaktion, nun die auf dem Bildschirm.

Ich habe auch in unzähligen Fällen Bilder für die Redaktionen eingekauft. Bei Agenturen (auch solchen, über die Amateure sehr gute Bilder vertreiben) und auch bei Fotografen. Allerdings waren selten Meister dabei. Dafür Journalisten, die gute Bilder hatten. Oder Künstler. Mitunter auch ambitionierte Amateure, die höchste Qualität vorweisen konnten. Aus diesen und anderen Gründen irritiert mich Ihre Presseaussendung daher besonders. Vielleicht bin ich nun ein wenig ungerecht, aber Ihre Aussendung hat mit das Wort „Besitzstandsverwahrer“ wieder in Erinnerung gebracht. Und mich an mein (nicht abgeschlossenes) Studium an der Universität Wien erinnert. Um genau zu sein an eine Vorlesung im Bereich der Sozialgeschichte Österreichs. Um ganz genau zu sein an ein Zitat aus dem Lehrbuch von Univ. Prof. Dr. Ernst Bruckmüller über die Entstehung der Interessenvertretungen:

„Ein weiterer Schritt zur Beschränkung der Handwerke im Sinne der Sicherung der ,Nahrung’ für die bereits bestehenden Betriebe war die Schließung, also die zahlenmäßige Begrenzung. Erstmals begegnet sie ausdrücklich in der Ordnung der Fütterer in Wien 1368.“

(Quelle: Bruckmüller, Ernst, Sozialgeschichte Österreichs, Herold Verlag, 1985, Seite 151)

In diesem Sinne heiße ich Sie, Herr Bundesinnungsmeister, herzlich willkommen im Jahr 1368!

Mit freundlichen Grüßen,

Christian M. Kreuziger
Journalist | Werbekaufmann | Berufsfotograf | Autor | Regisseur




Das Original des Offenen Briefs findet sich auch im Blog des Verfassers:

Gesudere: Offener Brief an die Innung

Anzumerken ist noch, dass die angesprochenen Videofilmer als Vorbild der Aktion 'Freie Fotografie' bereits vorher schon kein geschütztes Gewerbe mehr ausgeübt haben, die Fotografen mit ihrer Arbeit in diesem Bereich oft auf entsprechende freie Gewerbe zurückgegriffen haben.

Verfassung der Innung: Uneinsichtig

Unser ironischer Blick auf die 'Verfassung der Innung' darf hier als Link natürlich auch nicht fehlen. Wie sehen Sie die Angelegenheit?

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Fotografen #Innung #Österreich #Gewerbe #Presse #Gericht #Brief #Meinung



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