Recht & Steuern 16.06.2015 (Archiv)
SVA-Mindestbeiträge werden gesenkt
Bisher mussten Unternehmer als Kleinverdiener mindestens ca. 665 Euro im Jahr zahlen. Bei geringen Einkünften senkt sich der Beitrag an die SVA ab 2016.In Anpassung an entsprechende Abgaben bei Angestellten soll nun auch für Unternehmer ein geringerer Mindestbeitrag gelten. Statt 724 Euro wird dieser ab nächstem Jahr 406 Euro betragen, davon werden 7,65% für die Sozialversicherung eingehoben, also dann etwa 292 Euro im Jahr.
Die jährlichen Kosten für die SVA belaufen sich auf knapp 40 Mio. Euro für diese Anpassung. Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll zudem mit 1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich mit 1.1.2022 erreicht sein, so die heutige Aussendung zur Regierungsvorgabe.
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