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Recht & Steuer  30.06.2015 (Archiv)

Arbeitsrecht - ein sehr komplexes Kapitel

Vom Begriff Arbeitsrecht werden diverse verbindliche Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze umfasst. Zur Anwendung gelangen diese Gesetze in Verbindung mit einer abhängigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit.

Im Rahmen der vielen Facetten des Arbeitsrechts kommt es zu einer Unterscheidung zwischen dem individuellem und dem kollektiven Arbeitsrecht. Zu beachten ist, dass es in den einzelnen europäische Staaten unterschiedliche Regelungen des Arbeitsrechts gibt und die Harmonisierung demnach noch nicht so weit gegangen ist, wie es oft erwünscht wäre.

Dem Arbeitgeber kommt eine Arbeitsleistung von einem Arbeitnehmer zu Gute. Diese steht ihr aufgrund eines Arbeitsvertrages zu. Gekennzeichnet ist die Arbeitsgeberstellung vom Direktionsrecht. Daher obliegt dem Arbeitgeber die Gestaltung der Arbeitsaufgabe mit Blick auf die Zeit, den Ort und den Arbeitsumfang. Gesetzlich definiert ist der Begriff des Arbeitgebers mit seinen Rechtsformen nicht.

Arbeitnehmer nach dem Arbeitsrecht

Während genau genommen nur in Deutschland vom Arbeitnehmer gesprochen wird, handelt es sich in der Schweiz um Mitarbeitende und bei uns in Österreich um unselbstständig Beschäftigte - umgangssprachlich sind dit Mitarbeiter hier aber auch Arbeitnehmer. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber wird über das Arbeitsverhältnis ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen und ein Entgelt dafür erhalten. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört das Ableisten der vereinbarten Arbeitszeit als Hauptpflicht.

Es gibt außerdem eine Reihe von Nebenpflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht und die Treuepflicht gehört. Im Rahmen der Arbeit ist außerdem ein pfleglicher Umgang mit den Werkzeugen und Materialien zu gewährleisten, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Als weitere wichtige Nebenpflichten sind das Wettbewerbsverbot und das Abwerbungsverbot zu beachten. Festgelegt ist innerhalb des Arbeitsvertrages das Hauptrecht in Form der fristgerecht zu zahlenden Entlohnung. Maßgebend ist der Grundsatz, das ohne Geld keine Leistung gezahlt wird. Verantwortlich für die effektive Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers ist der Arbeitgeber.

Zwei Rechtsbereiche

In das Gebiet des Individualarbeitsrechts fällt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Des Weiteren gibt es das Kollektivarbeitsrecht, mit dem das Verhältnis mehrerer Parteien zueinander beleuchtet wird. Auf der einen Seite stehen Personalräte, Betriebsräte und Gewerkschaften. Dagegen stehen Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite.

In diesem Fall wird von der Koalition und dem Koalitionsrecht gesprochen. Der Arbeitsschutz stellt ebenfalls einen wichtigen Bestandteil dar. Weitere Informationen und Auskünfte zum deutschen Recht erhalten Sie bei Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt, Darmstadt, Offenbach & Langen.

Geschichte des Arbeitsrechts
Dass es heute so viele Regelungen zum Vorteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Bereits im römischen Recht gab es den Dienstvertrag in einer untergeordneten Rolle. Zum damaligen Zeitpunkt war die Sklavenarbeit sehr weit verbreitet. Eine bedeutende weitere Epoche stellt das Mittelalter dar, in dem Dienstverhältnisse von personenrechtlichen Zügen gekennzeichnet sind. Erst nach dem Jahr 1850, obwohl es bereits früher Arbeitsverhältnisse gab, begann die Zeit des Arbeitsrechts richtig.


Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen, da immer wieder neue Urteile gefällt werden. Die daraus resultierenden Änderungen werden im Laufe der Zeit in die Gesetze, Bestimmung und Verordnungen eingearbeitet. Wer sich diese Änderungen international nicht alle zu Gemüte führen kann, braucht klarerweise Unterstützung. Ein Beispiel:

Zu den wichtigsten Urteilen im ersten Halbjahr 2015 aus Deutschland gehört die Unwirksamkeit von Vereinbarungen im Hinblick auf die Beendigung von alternierender Telearbeit. Zu diesem komplexen Gebiet berät Sie beispielsweise die oben verlinkte Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt, Darmstadt, Offenbach & Langen. Und selbst bei kleinen lokalen Angelegenheiten ist es meist besser, sich fachlichen Rat zu holen - denn gerade im Arbeitsrecht sind Probleme heikel und schnell teuer.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Recht #Arbeitsrecht #Arbeit #Job #Arbeitsvertrag



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