Aktuell 14.03.2016 (Archiv)
Wüstenrot darf Zinsen nicht senken
Alte Bausparverträge, deren Zinsen im Nachhinein einseitig gesenkt wurden, waren Inhalt einer gerichtlichen Untersuchung. Der OGH entschied gegen die Praxis von Wüstenrot zugunsten der Bausparer.Es ging um alte Verträge, die eigentlich bereits ausgelaufen waren und trotzdem noch mit hohen Zinsen liegen geblieben sind. Wüstenrot setzte die Zinsen entgegen den vertraglichen Pflichten herab, wie nun das OGH bestätigte. Wüstenrot muss seinen Kunden also weiter die versprochenen Zinsen bezahlen, auch wenn die Leitzinsen nun gesenkt wurden.
Laut AK, die die Klage eingereicht hatten, sind einige Alt-Kunden nach Widerspruch gegen die Zinssenkung gekündigt worden - auch diese Kündigungen muss die Bausparkasse nun zurücknehmen.
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
#Gericht #OGH #Bausparen #Zinsen #Wüstenrot
Newsticker per eMail oder RSS/Feed!
Auch interessant!
Altverträge kündigen?
Wer vor 2000 einen Bausparvertrag hatte und diesen nicht am Ende gekündigt hat, könnte auf einem lukrativ...
Bausparen variabel oder fix verzinsen lassen?
Die Verträge der Bausparkassen unterscheiden sich wie die Produkte ein wenig, aber die grundsätzliche Ent...
Online bessere Spar-Zinsen erhalten
Die Onlinebanken übertrumpfen sich mit guten Zinsen selbst für täglich fälliges Geld - d.h. für jederzeit...
Forum: Ihre Meinung dazu! Ins Forum dazu posten... |