Recht & Steuern 04.10.2008 (Archiv)
Gebrauchte Software-Lizenzen erlaubt?
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen beschäftigt die Gerichte bereits seit mehreren Jahren. Ein Experte sieht die gebrauchte Software als legal an.Während gerade die großen Softwarekonzerne wie Microsoft oder Oracle
seit Jahren den Weiterverkauf nicht mehr benötigter Lizenzen zu
unterbinden versuchen, sehen Anbieter in diesem Marktsegment die Sache
naturgemäß anders. Rechtsexperte Friedrich Rüffler, Professor für
Unternehmensrecht an der Universität Klagenfurt, sieht Anbieter
gebrauchter Software mit ihrem Geschäftsmodell im Recht. 'Ungeachtet der
unterschiedlichen instanzgerichtlichen Entscheidungen, spricht alles
dafür, dass der Handel mit gebrauchter Software urheberrechtlich
zulässig ist', so Rüffler in seiner Keynote beim 12. Internationalen
IT-Servicemanagement Herbstsymposium am vergangenen
Dienstag in Wien.
Rüffler zufolge dürfe es dabei eigentlich keine Rolle spielen, ob es
sich bei den weiterverkauften Lizenzen um aufgesplittete Volumenlizenzen
oder auch online erworbene Software handelt, sofern der Ersterwerber die
Software bzw. die dazugehörigen Lizenzen zur dauerhaften Nutzung gegen
Bezahlung erstanden hat. In seiner Argumentation stützt sich Rüffler auf
den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht. Dieser besagt,
dass der weitere Vertriebsweg eines Erzeugnisses vom Urheber nicht
kontrolliert werden kann, wenn der Urheber durch den Erstverkauf bereits
eine Vergütung für seine schöpferische Leistung erhalten hat. Der
Übermittlungsweg, also ob die Software als physischer Datenträger oder
über den Onlineweg vertrieben wurde, ist seiner Meinung nach irrelevant.
Eine höchstgerichtliche Klärung diesbezüglich ist allerdings noch
ausständig.
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