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Recht & Steuern  04.10.2008 (Archiv)

Gebrauchte Software-Lizenzen erlaubt?

Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen beschäftigt die Gerichte bereits seit mehreren Jahren. Ein Experte sieht die gebrauchte Software als legal an.

Während gerade die großen Softwarekonzerne wie Microsoft oder Oracle seit Jahren den Weiterverkauf nicht mehr benötigter Lizenzen zu unterbinden versuchen, sehen Anbieter in diesem Marktsegment die Sache naturgemäß anders. Rechtsexperte Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmensrecht an der Universität Klagenfurt, sieht Anbieter gebrauchter Software mit ihrem Geschäftsmodell im Recht. 'Ungeachtet der unterschiedlichen instanzgerichtlichen Entscheidungen, spricht alles dafür, dass der Handel mit gebrauchter Software urheberrechtlich zulässig ist', so Rüffler in seiner Keynote beim 12. Internationalen IT-Servicemanagement Herbstsymposium am vergangenen Dienstag in Wien.

Rüffler zufolge dürfe es dabei eigentlich keine Rolle spielen, ob es sich bei den weiterverkauften Lizenzen um aufgesplittete Volumenlizenzen oder auch online erworbene Software handelt, sofern der Ersterwerber die Software bzw. die dazugehörigen Lizenzen zur dauerhaften Nutzung gegen Bezahlung erstanden hat. In seiner Argumentation stützt sich Rüffler auf den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht. Dieser besagt, dass der weitere Vertriebsweg eines Erzeugnisses vom Urheber nicht kontrolliert werden kann, wenn der Urheber durch den Erstverkauf bereits eine Vergütung für seine schöpferische Leistung erhalten hat. Der Übermittlungsweg, also ob die Software als physischer Datenträger oder über den Onlineweg vertrieben wurde, ist seiner Meinung nach irrelevant. Eine höchstgerichtliche Klärung diesbezüglich ist allerdings noch ausständig.

pte

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