Recht & Steuer 16.06.2009 (Archiv)
StudiVZ setzt sich durch
Facebook hat gegen StudiVZ geklagt, da ein Plagiatsvorwurf im Raum stand. StudiVZ hatte schließlich mehr als nur große Ähnlichkeit mit dem erfolgreichen Vorbild aus Amerika.Die Klage ist in Köln nun zugunsten von StudiVZ ausgegangen, unlautere Nachahmung bestehe nicht. Facebook kann nun in Berufung gehen, doch das Gericht stellte fest, dass zur Täuschung zum angegebenen Zeitpunkt die Bekanntheit von Facebook in Deutschland zu gering gewesen sei.
Das Gericht sah die Ähnlichkeit also als Erwiesen an, zum unlauteren Wettbewerb fehlte es aber an Wettbewerb - Facebook war beim Start von StudiVZ einfach noch nicht in Deutschland und erst spät in Landessprache und mit mehr Engagement aktiv.
Doch nicht nur die Optik war Teil der Verhandlung, auch eine Kopie des Quelltextes wurde angeprangert. Das im Web Offensichtliche konnte jedoch nicht nachgewiesen werden - bzw. legte das Gericht aufgrund der Sichtbarkeit im Web sogar nahe, dass jeder gewollt so programmieren könne, dass das Ergebnis nach Kopie aussieht.
Was deutsche Marken ansonsten so gerne bei chinesischen Plagiaten anprangern, gilt bei Onlinediensten scheinbar umgekehrt. Die Nachahmung (im Web sprechen viele von tatsächlichem Diebstahl des Programms hinter der Website) erfolgreicher Services aus Übersee und das Installieren dieser in deutscher Sprache hat Tradition. Viele der erfolgreichen deutschen Web 2.0-Angebote wurden gekonnt abgekupfert und gehen nicht selten als Kopie nach Amerika zurück. Man denke an Social Networks wie StudiVZ (Facebook) und Dienste wie Mister-Wong (digg), Adscale (adbrite) und viele mehr. Xing, selbst im Geschäft von Mitbewerber LinkedIn aus den USA, hat ebendort wiederum einige Kopien eigener Ideen gefunden (siehe Blog-Post-Link unterhalb). Vielleicht sollte man mit Anschuldigungen bei Plagiaten aus China künftig auch etwas vorsichtiger sein...
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