Recht & Steuern 15.10.2010 (Archiv)
Links auf Illegales sind legal
Vor schon einiger Zeit hat der Heise Verlag eine Klage ins Haus bekommen. Absender war die Musikindustrie, die einen Link aus einem Artikel rund um Kopier-Software für CDs und DVDs beanstandet hat.Der Link zu AnyDVD bzw. CloneDVD, wo man Software kaufen kann, die auch für Raubkopien verwendet werden kann, war der Musikindustrie nicht genehm. Sie fürchtet darin eine Anleitung zum Kopieren von geschütztem Material.
Das an sich ist auf einer Techniker-Website schon eigenartig, noch schlimmer aber ist es, wenn Redakteuren die Verlinkung zu Quellen per Gericht untersagt werden kann. Das Web besteht schließlich aus Links und vertiefenden Informationen. Und auch wenn sich dahinter illegale Inhalte verstecken könnten, muss es ein Recht auf Links und Zitate geben.
Die Musikindustrie bestand auf der Entfernung der Links, bekam zwischenzeitlich sogar Recht. Doch der Heise-Verlag wollte eine Grundsatzentscheidung der Höchstgerichte in Deutschland und ging den Instanzenweg. Nun auf der vorläufigen letzten Stufe bekam er auch Recht. Die Links zur Informationsvertiefung seien in Ordnung.
Nicht in Ordnung wäre etwa eine Linkliste zu den besten Raubkopierprogrammen, da das Ziel der Links damit klar illegal wäre. Zur Vertiefung der Informationen aus Artikeln sind Querverweise aber in Deutschland zulässig - das Urteil des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wird mit Veröffentlichung in einiger Zeit dann für Klarheit sorgen. Und die Pressefreiheit ein Stück weit besser verankern. Zumindest in Deutschland, was aber gute Vorzeichen auch in der EU bedeutet.
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