Recht & Steuer 09.09.2012 (Archiv)
Diebstahl im Handel
Sechs junge, ehemalige Teilzeit-Beschäftigte des Mode-Labels Hollister sind wegen angeblicher Bespitzelung vor das Arbeitsgericht gezogen. Und sie bekommen nun Geld im Vergleich.Der Vorwurf: Leibesvisitationen, Taschen- und Jackenkontrollen, Hosenbeine hochschieben und Kameraüberwachung. Beide Seiten einigten sich auf eine Zahlung von 3.000 Euro für jeden Betroffenen.
'Dieser Vergleich kommt für Hollister einem Schuldeingeständnis gleich. Das zuständige Gericht dürfte dem Unternehmen in aller Deutlichkeit dazu geraten haben. Denn Geschäftspraktiken dieser Art stellen einen zu massiven Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte dar', erklärt Arbeitsrechtexperte Peter Groll.
Zwischen Oktober und Dezember 2010 dürfte es beim nächtlichen Einräumen von Regalen, Sortieren von Waren und dem Anbringen von Sicherheitsmarken routinemäßig zu einer ständigen Kameraobservierung und den bereits genannten Personenkontrollen durch die Vorgesetzten gekommen sein. Diese Bespitzelung stellte sich jetzt nun als unverhältnismäßig und unzumutbar heraus.
In zahlreichen Unternehmen kommt es stichprobenartig zu Taschenkontrollen, die oftmals im Einverständnis mit dem Betriebsrat durchgeführt werden. Der Hollister-Konzern selbst hat die rechtswidrigen Vorwürfe bestritten und betont, die meisten Diebstähle würden erfahrungsgemäß nicht von Kunden, sondern von Beschäftigten begangen. Zudem halte man sich an die Sicherheitsstandards, die im Handel üblich seien.
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